Eure WG auf jeden Fall nicht! 😉
💶Tatsächlich ist das mit die häufigste Annahme, die uns begegnet: Dass die WG die Miete selbst finanzieren muss. Das ist aber nicht so!
🗄In den allermeisten Fällen übernimmt das Jobcenter oder Sozialamt die Miete des WG-Zimmers durch eine Kostenübernahme. Das bedeutet, dass die geflüchtete Person den (Unter-)Mietvertrag beim zuständigen Amt einreicht und dann die Mietkostenübernahme bewilligt wird.
🌞Natürlich gibt es immer Ausnahmen. Wir sorgen aber dafür, dass eine Lösung gefunden wird und die WG in keinem Fall selbst für Miete aufkommen muss.
📨Zum Lebensunterhalt: Im Regelfall wird sich der geflüchtete Mensch selbst finanzieren beziehungsweise je nach Status geringe Zuwendungen vom Staat erhalten. Wenn ihr weitere Fragen habt, schreibt uns einfach!